Leihgeräte: Dienstherr lehnt Versicherung ab – Werbungskosten bei Privatgeräten möglich
Hygieneplan-Corona wird an das neue System der Warnstufen angepasst
Gesundheitsministerium gibt einheitliche Quarantäneregeln für Schulen vor
Leihgeräte für Lehrkräfte: Dienstherr lehnt Versicherung ab – Zu dienstlichen Zwecken genutzte Privatgeräte weiterhin steuerlich absetzbar
In Anlehnung an die neue Corona-Bekämpfungsverordnung wurde die nun elfte Fassung des Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz in Kraft gesetzt. Eine Maskenpflicht im Unterricht gibt es somit künftig erst ab Warnstufe 2. Damit diese ausgerufen wird, muss bei mindestens zwei der Leitindikatoren (7-Tage-Inzidenz, Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung) der Schwellenwert an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten sein. Die 7-Tage-Inzidenz allein reicht von nun an deshalb nicht, um beispielsweise zur Maskenpflicht im Unterricht zurückzukehren. Auf der Internetseite der ADD soll unter CORONA - SCHULEN add.rlp.de ab 13.09. eine Überblickseite über die Gefahrenstufen der Landkreise und kreisfreien Städte veröffentlicht werden.
An der Corona-Testpflicht an Schulen wird für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene weiterhin festgehalten. Juristisch geklärt werden muss jedoch noch der Umgang mit Testverweigerern unter den Schülerinnen und Schülern. Der VLW lehnt eine dauerhafte Beschulung dieser Personen zu Hause ohne adäquate Kompensation der zusätzlichen Arbeit ab.
Bei den Quarantäneregeln für erkrankte Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sowie Personen in deren näheren Umfeld gelten künftig einheitliche Kriterien. Der VLW hatte kritisiert, dass es bislang zwischen den einzelnen Gesundheitsämtern oftmals abweichende Regelungen gab, was zu Irritationen führte. Sollte sich eine Person an der Schule mit Corona infizieren, dann muss sich von nun an nur noch die infizierte Person selbst in Quarantäne begeben. Diejenigen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte der Klasse, die weder geimpft noch genesen sind, müssen sich an den folgenden fünf Schultagen täglich testen.
Der VLW kritisiert, dass geimpfte und genesene Lehrkräfte aus Kostengründen keinen Anspruch auf Selbsttests an der Schule haben. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass zunehmend von Impfdurchbrüchen berichtet wird und dass auch Geimpfte und Genesene ansteckend sein können, hält der VLW dies für ein Sparen an der falschen Stelle. Weiterhin kritisiert der VLW aufgrund von Zweifeln an der Zuverlässigkeit, dass Schülerinnen und Schüler ihre Selbsttests zuhause durchführen dürfen. Dies muss zumindest für den genannten 5-Tages-Zeitraum aufgehoben werden.
Bezüglich der digitalen Leihgeräte für Lehrkräfte wurde der Hauptpersonalrat vom Ministerium darüber informiert, dass es von Seite des Dienstherrn keine Geräteversicherung geben wird. Hier liegt somit die Verantwortung bei den Lehrkräften, falls ein Gerät verloren geht, gestohlen oder beschädigt wird. Der VLW fordert, die Kolleginnen und Kollegen, soweit kein Vorsatz vorliegt, aus der Haftung für die genannten Risiken zu entlassen.
Begrüßt wurde vom VLW die Information des Finanzministeriums, das zu dienstlichen Zwecken genutzte, private digitale Geräte auch dann steuerlich als Werbungskosten angesetzt werden können, wenn ein Leihgerät der Schule in Anspruch genommen wird. Die Verwendung des privat angeschafften Gerätes muss allerdings entsprechend begründet werden. Die Anerkennung wird als Ergebnis einer Einzelfallprüfung vorgenommen. Der VLW fordert, dass hierfür keine zu hohen Hürden der Finanzverwaltung aufgestellt werden.
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