PAUSE
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VLW von 1949 bis 1989

 

Von Kurt Rollfinke

Vom Verband Deutscher Diplom-Handelslehrer zum Verband der Lehrer an Wirtschaftsschulen - 40 Jahre Verbandsarbeit in Rheinland-Pfalz (1949-1989)

Das nach 1945 neugeschaffene Rheinland-Pfalz bestand, in seinem nördlichen Teil im Wesentlichen aus vormals preußischen Gebieten, im südlichen (pfälzischen) Teil aus vormals bayrischem Gebiet. Die durch diese unterschiedliche Vorgeschichte bedingten unterschiedlichen Strukturen machten sich anfangs auch in der unterschiedlichen Organisationsstruktur der Diplom-Handelslehrer im Lande be­merkbar, die dazu führte, dass in Rheinland-Pfalz erst 1949 ein Verband Deutscher Diplom-Handels­lehrer entstand, der sich 1950 dem Bundesverband anschloss.

Im nördlichen Teil des Landes hatten sich Kollegen gefunden, die die Tätigkeit des früheren Verbandes Preußischer Handelslehrer (später „Reichsverband") fortsetzten; hier ist vor allem Diplom-Handelsleh­rer Dr. Konrad Pfeiffer, Neuwied, als einer der rheinland-pfälzischen Verbandsbegründer zu nennen. In der Pfalz waren es u. a. Dipl.-Hdl. Bruno Skomrock, Kaiserslautern, und Dipl.-Hdl. Herbert Thoma, Grünstadt, die die Verbandsarbeit organisierten. Zur Gründung des Landesverbandes, die 1949 in Bad Kreuznach erfolgte, trug schließlich auch Dipl.-Hdl. Dr. Erwin Hoffmann, Worms, wesentlich bei.

Vorsitzende des Landesverbandes und damit Motoren der Verbandsarbeit waren seither:

Dr. Konrad Pfeiffer, Neuwied   1949-1958
Gotthard Steglich, Mainz   1958-1962
Herbert Thoma, Grünstadt     1962-1965
Erich lllmann, Mainz     1965-1969
Klaus Assmann, Mainz  1969-1971
Wolfgang Schütte, Kirn  1971
Max Seither, Landau      1972-1983
Helga Giebson, Mainz    1984-1989
 
Oberstudiendirektor Erich lllmann, Mainz, war von 1968 bis 1971 Bundesvorsitzender des Verbandes sowie in den Jahren 1964-1968 und von 1975-1981 stellvertretender Bundesvorsitzender. Die Lan­desvorsitzende Helga Giebson ist seit 1989 stellvertretende Bundesvorsitzende.

Die erste größere Veranstaltung des Verbandes in Rheinland-Pfalz war die „Europäische Hochschulta­gung", die 1951 unter dem Thema „Europäisches Kulturgut und Weltwirtschaft" an der Universität Mainz stattfand. Diese Tagung westeuropäischer Wirtschaftserzieher wurde vom Bundesverband un­ter seinem Vorsitzenden Dr. Anton Pfeifer, Aachen, organisiert.

In den 50er Jahren wurde die Organisation des Landesverbandes verbessert: hatten zunächst noch die Mitglieder des Landesvorstandes aus den einzelnen Bezirken auch die Betreuung der Mitglieder in den jeweiligen Bezirken übernommen, so wurden im Laufe der Zeit Bezirksvorsitzende in den Re­gierungsbezirken des Landes gewählt, die satzungsgemäß stimmberechtigte Mitglieder des Landes­vorstandes wurden. Dabei wurde für den Regierungsbezirk Montabaur kein eigener Bezirksverband eingerichtet; auch nach Auflösung des Regierungsbezirks Rheinhessen blieb der entsprechende Be­zirksverband erhalten.

Beim Studium der Verbandsunterlagen aus den ersten Jahren der Verbandsarbeit fällt auf, dass ein außerordentlich großer Teil der Arbeit und des Interesses den Besoldungsfragen (Einstufung) galt. Der Berufsstand der Diplom-Handelslehrer hatte aus den 20er und 30er Jahren ein unrühmliches Erbe übernehmen müssen, d.h., Diplom-Handelslehrer fühlten sich im Schuldienst falsch und unge­recht eingestuft. Als Gründe für diese ungerechte Behandlung wurde mal das angeblich zu kurze Studium und dann wieder das praktisch-pädagogische Jahr angegeben, Ende der 50er Jahre war der Kampf des Verbandes endlich erfolgreich: Diplom-Handelslehrer im Berufsschuldienst wurden in den höheren Dienst übernommen; auch hinsichtlich der Amtsbezeichnung gab es bald die ange­strebte Anpassung an den höheren Dienst: aus Handelsoberlehrern wurden Studienräte.

Dieser große Erfolg des VDDH brachte auch bei der Verbandsorganisation einen Durchbruch, d.h. viele Kol­legen erkannten und verstanden jetzt die Bedeutung einer Berufsorganisation, die sich für die speziel­len Interessen ihres Berufsstandes einsetzt.

Die Bemühungen des Verbandes gingen nun dahin, auch noch die Harmonisierung der Arbeitsbedin­gungen (Arbeitszeit) im höheren Dienst zu erreichen. Für viele war es eine Selbstverständlichkeit, dass bei gleichen Studien- und Ausbildungsbedingungen alle Lehrer, die im Sekundar-Il-Bereich unterrich­ten, auch die gleiche Pflichtstundenzahl haben. Diese Hoffnung vieler Kollegen, dass diese letzte Stufe der Anpassung an den höheren Dienst fast nur noch eine Formsache sei, die in kurzer Zeit erreicht werden könnte, zerschlug sich bald. Es wurde daraus vielmehr eine leidige „unendliche Geschichte". Es ist erschreckend festzustellen, wie viel Arbeits-, Energie- und Zeitaufwand uns dieses Thema in den letzten Jahrzehnten gekostet hat; viele Gutachten wurden erarbeitet, Resolutionen wurden verfasst, unzählige Verbandsveranstaltungen, Gespräche mit Bildungspolitikern, Diskussionsrunden usw. mussten diesem Thema gewidmet werden. Viel Kraft und Zeit gingen dabei der Diskussion über andere - letztlich vielleicht wichtigere bildungspolitische Themen verloren. - Dabei wurde uns von unseren Kultusministern und ihren Staatssekretären immer wieder versichert, dass es keinerlei sachliche Gründe für unsere Schlechterstellung bei der Pflichtstundenzahl gäbe, dass aber im Augenblick die längst fällige Harmonisierung leider aus diesem oder jenem Grund nicht vorgenommen werden könne.

Es ist ebenso grotesk wie ärgerlich, im Nachhinein einmal zu verfolgen, welche verschiedenartigen Gründe der Harmonisierung der Arbeitszeit im Lauf der Jahre angeblich im Wege standen. Zunächst hieß es, finanzielle Gründe erlaubten die Reduzierung der Wochenstundenzahl noch nicht sofort. Nun ja, Rheinland-Pfalz war ein armes Land, und diese Begründung erschien zunächst einleuchtend, ob­wohl kein Kultus- oder Finanzminister es je für nötig hielt zu erklären, weshalb dieses arme Land Rhein­land-Pfalz denn nun ausgerechnet immer wieder nur an seinen Berufsschullehrern sparen müsse. Das bittere Wort vom Berufsschullehrer als dem „Sparschwein der Nation" kam auf.

Als sich dann die finanzielle Lage des Landes offensichtlich gebessert hatte, konnte diese Begründung nicht mehr aufrechterhalten werden. Eine neue Begründung wurde notwendig - und wurde von der Kultusverwaltung auch bald gefunden: der Lehrer- und Nachwuchsmangel bei den berufsbildenden Schulen wurde jetzt angegeben, der bei einer Reduzierung der Wochenstundenzahl zur Erhöhung des ohnedies beträchtlichen Unterrichtsausfalls führen würde. Als dann durch Sonderaktionen (z. B. Ge­winnung von Vertragslehrern) eine Besserung der Situation in Sicht war, war aber immer noch nicht die Zeit für eine Harmonisierung der Arbeitszeit gekommen: jetzt war es ein bevorstehender Schülerberg, der eine Reduzierung der Wochenstundenzahl verhinderte. Abgesichert wurde dieses Argument noch durch die Celler Beschlüsse der Ministerpräsidenten, das sog. Stillhalteabkommen, das den einzelnen Bundesländern untersagte, die Arbeitszeit der Lehrer eigenmächtig zu ändern. Zwar wurde bald be­kannt, dass trotz dieses Stillhalteabkommens einzelne Länder doch noch Änderungen der Arbeitszeit für bestimmte Lehrergruppen vornahmen, wenn sie dies für opportun hielten. Doch die Änderung der Pflichtstundenzahl für Lehrer an berufsbildenden Schulen hielt hier wohl niemand für opportun.

Es ist dem Kultusminister Dr. Georg Gölter zu verdanken, dass er dem jahrzehntelangen Tauziehen um die Harmonisierung der Arbeitszeiten in Rheinland-Pfalz endlich ein Ende bereitete und dafür sorgte, dass stufenweise ab 1988 die Arbeitszeit der Lehrer an berufsbildenden Schulen harmonisiert wird.

Zusammen mit allen Kollegen freut sich der Landesvorstand über diesen Erfolg seiner ständigen Be­mühungen. Seine Hoffnung, dass er nun seine Kräfte und Energien künftig verstärkt anderen bildungs­politischen Themen zuwenden kann, ging leider doch nicht in Erfüllung. Bei der Durchführung der all­gemeinen Arbeitszeitverkürzung im öffentlichen Dienst, die 1989 erfolgte, ging die Harmonisierung der Arbeitszeit schon wieder verloren; denn die Arbeitszeitverkürzung tritt für alle anderen Lehrergruppen schon 1989 und 1990 in Kraft, für Lehrer berufsbildender Schulen jedoch erst 1991. Der VLW bemüht sich derzeit um eine Beseitigung der erneuten Benachteiligung.

Natürlich standen auch bisher schon bildungspolitische Fragen im Mittelpunkt der Verbandsarbeit. Die Themen der Veranstaltungen des Landesverbandes lassen erkennen, dass sich die berufliche Bil­dung in den zurückliegenden Jahrzehnten in starkem Aufschwung und Wandel befand und dass der Verband wichtige Beiträge zur Entwicklung und Neugestaltung unseres Schulwesens sowie zur Ver­besserung des dualen Ausbildungssystems geleistet hat.

In den 60er Jahren war das neunte Schuljahr heiß umstritten. Die Volksschule (Hauptschule) forderte dieses neue Pflicht-Schuljahr ganz für sich. Entsprechend seinem Verständnis von Demokratie im Bildungs­geschehen forderte der VDDH die Verwirklichung und Respektierung des Elternrechts auch in diesem Bereich: Schüler des 8. Hauptschuljahres bzw. ihre Eltern sollten entscheiden, ob sie im 9. Schuljahr weiterhin die Hauptschule oder aber eine Berufsfachschule (z.B. Handelsschule) besuchen sollten. Wir hofften dabei, dass die Handelsschulen in der Öffentlichkeit und vor allem in der Wirtschaft einen so guten Ruf hatten, dass unsere Schulen mit Neuntklässlern gut gefüllt sein würden. Aber viele Stellen, die sich in anderem Zusammenhang so stark für die Wahrung des Elternrechts bei Erziehung und Aus­bildung eingesetzt hatten, schwiegen hier - und so wurde das 9. Schuljahr leider ganz der Haupt­schule als Pflicht-Schuljahr zugeordnet. Es ist heute sicherlich müßig, darüber zu spekulieren, ob die unbefriedigende Entwicklung der Hauptschule seit dieser Zeit positiver für die Hauptschule verlaufen wäre, wenn seinerzeit das 9. (und 10. Schuljahr) zumindest als Wahlmöglichkeit an den Berufsfach­schulen eingerichtet worden wäre und somit alle Hauptschüler dann eine berufliche Grundausbildung und gleichzeitig die Chance zum Erwerb der „mittleren Reife" ohne Zeitverlust erhalten hätten.

Die damalige Diskussion wiederholt sich heute mit etwas anderen Argumenten bei den Bemühungen um das 10. Schuljahr. Mit Bedenken sehen wir, dass auch in Rheinland-Pfalz immer neue 10. Haupt­schulklassen und Modellversuche mit dem allgemeinbildenden 10. Schuljahr eingerichtet werden, ob­wohl es an den Berufsfachschulen für interessierte und bildungswillige Jugendliche genügend Bil­dungsmöglichkeiten gibt und obwohl hinreichend bekannt ist, dass es Jugendliche im Alter von etwa 15 Jahren stark zu berufsbezogenen Lerninhalten hinzieht und die in den letzten Jahren in der Wirt­schaft gestiegenen Ausbildungsanforderungen es zweckmäßig oder gar erforderlich erscheinen las­sen, jungen Leuten vor Einstieg in das Berufsleben einen soliden berufsfeldbezogenen Unterricht oder auch eine berufliche Grundausbildung z.B. in einem Berufsgrundschuljahr oder einer Berufsfach­schule zukommen zu lassen.

Die gerade vom Land Rheinland-Pfalz kürzlich angeregte Diskussion über eine Verkürzung der Schul­besuchszeiten (an allen Schularten) könnte jetzt zu einem Umdenken in der Frage der Schulzeitver­längerung um ein 10. (Pflicht-) Hauptschuljahr führen. Auf jeden Fall sollte unser Verband in diese Diskussion wieder den Vorschlag einbringen, Hauptschülern den Übergang auf eine Berufsfachschule schon nach dem 8. Hauptschuljahr zu ermöglichen.

Große Aufmerksamkeit widmete der Landesverband stets der Einrichtung neuer Schulformen und Bildungsgänge: schon früh setzte er sich für die Einrichtung von Wirtschaftsgymnasien (damals Wirt­schaftsoberschulen) in Rheinland-Pfalz ein, ein Ziel, das 1962 erreicht wurde, sowie für die Einrichtung höherer Wirtschaftsfachschulen (heute Fachhochschulen), ein Ziel, das 1964 (für Rheinland-Pfalz) er­reicht wurde.

Der Ausbau des wirtschaftsberuflichen Schulwesens in unserem Lande machte die Schaffung eines Lehrstuhles für Wirtschaftspädagogik erforderlich. Der Verband setzte sich dafür ein, und 1966 wurde an der Universität Mainz ein Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik eingerichtet, der 1967 mit Prof. Peege besetzt wurde.

Nach 21jähriger Tätigkeit, also 1970, wurde der rheinland-pfälzische Verband „erwachsen"; der Ver­band gab sich jetzt eine neue Satzung, er wurde ins Vereinsregister beim Amtsgericht-Mainz einge­tragen und erhielt einen neuen Namen. Der ursprüngliche „Verband Deutscher Diplom-Handelslehrer, (VDDH) hieß nun (wie auch sein Bundesverband) „Verband der Lehrer an Wirtschaftsschulen" (VLW). Seit dieser Zeit ist dem Landesvorstand auch ein Beirat zugeordnet. Die Verbandszeitschrift erhielt ein neues Aussehen.

Ständiges Arbeits- und Diskussionsthema des Verbandes auf allen Ebenen war und bleibt natürlich die Gestaltung des dualen Ausbildungssystems, d.h. das Verhältnis zum „dualen Partner" Wirtschaft. Besonders intensiv waren Diskussionen um diese Thematik jeweils vor Inkrafttreten neuer einschlä­giger Bestimmungen wie z.B. des Berufsschulgesetzes (1962), des Schulgesetzes (1974), des Be­rufsbildungsgesetzes des Bundes (1969) und des „Aktionsprogrammes für eine bessere berufliche Bildung" (1973). Natürlich gehörten auch das Berufsgrundschuljahr und Fragen der Fort- und Weiter­bildung zu den ständigen Themen der Verbandsarbeit.

In letzter Zeit beschäftigten sich die Ver­bandsgremien schwerpunktmäßig vor allem mit der Entwicklung der höheren Berufsfachschulen (z.B. Höhere Handelsschule) und der Gestaltung der beruflichen Weiterbildung.

Um die Verbandsmitglieder und die gesamte interessierte Öffentlichkeit über die Verbandsarbeit und die vom Verband vertretenen Standpunkte zu informieren, finden Mitgliederversammlungen, Delegier­tenversammlungen, Studien- und Fachtagungen sowie Zusammenkünfte der Ortsvorsitzenden statt, Von besonderer Bedeutung in der Reihe der Verbandsveranstaltungen war die Jubiläumsveranstaltung des Bundesverbandes, die dieser 1983 anlässlich seines 75jährigen Bestehens im Hambacher Schloss unter großer Beteiligung der Verbandsmitglieder durchführte.

Zur Information der Mitglieder verschickt der/die Landesvorsitzende „Informationen", der Landesvor­stand gibt außerdem die Zeitschrift „Die Wirtschaftsschule" (früher „Die kaufmännische Schule") her­aus. Im Auftrag des Landesverbandes veröffentlichte Prof. Peege 1970 die Dokumentation „Das kauf­männische Bildungswesen in Rheinland-Pfalz".

Im Jahre 1971 wurde der Landesvorstand des VLW um einen Beirat erweitert. Laut Satzung werden von der Delegiertenversammlung sachkundige und erfahrene Kollegen sowie Ehrenmitglieder des Verbandes in den Beirat berufen. Der Beirat tagt im Allgemeinen zusammen mit dem Landesvorstand; die Beiratsmitglieder sind bei formalen Abstimmungen jedoch - mit Ausnahme des Beiratsvorsitzen­den - nicht stimmberechtigt. Es ist allerdings guter Brauch des Landesvorstandes, dass den Argumen­ten und Diskussionsbeiträgen der Beiratsmitglieder Gehör geschenkt wird. Die Mitgliederzahl des Bei­rates ist durch die Satzung nicht vorgeschrieben. - Seit Gründung des Beirates war Herr Dipl.-Hdl. Klaus Assmann, Mainz, Vorsitzender des Beirates bis zu seinem Tod im Mai 1988; sein Nachfolger ist Herr Dipl.-Hdl. Erich lllmann, Mainz.

Folgende Beiratsmitglieder wurden gewählt:

1971 die Herren Assmann (Mainz), Dünschede (Speyer), E. Martin (Mainz), Dr. Maier (Ludwigshafen), Petters (Kaiserslautern), Dr. Schert (Mainz)

1973/1977 die Herren Assmann (Mainz), Dr. Maier (Ludwigshafen), Dr. Schert (Mainz), Dr. Förner (Speyer)

1981 die Herren Assmann (Mainz), Dr. Förner (Speyer), lllmann (Mainz), Dr. Maier (Ludwigshafen)

1983 die Herren Assmann (Mainz), lllmann (Mainz), Dr. Maier (Ludwigshafen), Rollfinke (Boppard), Neumann (Kaiserslautern), Birke (Trier)

1987 die Herren Assmann (Mainz), lllmann (Mainz), Dr. Maier (Ludwigshafen), Neumann (Kaiserslau­tern), Rollfinke (Boppard), Birke (Trier)

Verbandszeitschrift

Eine Zeitschrift für Mitglieder des Landesverbandes gibt es erst seit 1962. Damals wurde gemeinsam mit dem Landesverband der Gewerbelehrer ein „Mitteilungsblatt" herausgegeben. - Erst ab Dezem­ber 1963 erschien eine eigene Verbandszeitschrift unter dem Namen „Die kaufmännische Schule", die ihren Titel 1976 änderte in „Die Wirtschaftsschule".

Die Zeitschrift erscheint 3-4 mal jährlich in unregelmäßigen Abständen. Sie soll die Öffentlichkeit und die Mitglieder informieren über die Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz und insbesondere über die Situa­tion des kaufmännischen Schulwesens im Lande sowie über die Aktivitäten des Verbandes auf allen Ebenen; Veranstaltungen werden angekündigt, anschließend wird über sie berichtet. Bildungspoliti­sche Vorstellungen des Landesvorstandes werden erläutert. Gelegentlich wird auch wirtschaftspäd­agogischen Grundsatzfragen Platz eingeräumt.

Folgende Schriftleiter waren bisher für die Gestaltung der Verbandszeitschrift verantwortlich:

Erich Illmann/Franz Klöfer: 1962/63 „Mitteilungsblatt"; Franz Klöfer (zeitweise zusammen mit Erich lllmann: 1963-1969 „Kaufmännische Schule";Adolf Hofmann: „Die kaufmännische Schule"; Ernst Willisch: 1970-1975 „Die kaufmännische Schule"; Rüdiger Berg: 1976-1978 „Die Wirtschaftsschule"; Helga Giebson: 1978-1983 „Die Wirtschaftsschule"; Hans-Peter Hünemann (seit 1984).

Es erschienen Sonderausgaben der Zeitschrift z.B. zu Personalratswahlen, zur Vorstellung des kaufmännischen Schulwesens und als Handreichung für Studienreferendare.

Außer dieser Verbandszeitschrift gibt es die „VLW-Informationen", die der jeweilige Landesvorsitzende aus aktuellen Anlässen verschickt.

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Verband der Lehrerinnen
und Lehrer an Wirtschaftsschulen
Hildchen 7
56077 Koblenz
 
 
 
 
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