VLW kritisiert die geplante Änderung der Prüfungsordnung für das zweite Staatsexamen
Rentner und Pensionäre von Tarifabschluss enttäuscht
VLW kritisiert die geplante Änderung der Prüfungsordnung für das zweite Staatsexamen
Rentner und Pensionäre von Tarifabschluss enttäuscht
Berufliche Bildung ist gleichwertig, nicht gleichartig, wie es oft genug betont wird. Es macht deshalb auch wenig Sinn, den berufsbildenden Schulen immer wieder die Regelungen der allgemeinbildenden Schulen überstülpen zu wollen. So kritisiert der VLW die Ablehnung seiner Forderung, in den letzten drei Tagen vor den Weihnachtsferien optional Fernunterricht anzubieten. Die Ablehnung ist im Wesentlichen mit der Rücksichtnahme auf die Eltern begründet worden, deren Kinder ansonsten auf Homeschooling angewiesen wären. Dass die Situation an
den berufsbildenden Schulen, mit überwiegend volljährigen Schülerinnen und Schülern, eine völlig andere ist, will man im Ministerium nicht gelten lassen. Der VLW fordert weiterhin vehement Entscheidungsspielräume für unsere BBSn, so dass zumindest ein Teil der Klassen auch in den Tagen vor den Weihnachtsferien in den Fernunterricht entlassen werden kann. Dies würde auch der Festigung der digitalen Kompetenzen bei allen Beteiligten zugutekommen.
Dass sich die BBSn den Regularien der allgemeinbildenden Schulen unterordnen sollen, zeichnet sich auch bei der vorgesehenen Änderung der Prüfungsordnung für das zweite Staatsexamen ab. Aus juristischen Gründen soll die Zahl der Mitglieder einer Prüfungskommission vereinheitlicht werden. Da es an allgemeinbildenden Schulen das Mentoren-System nicht in der Form gibt, wie es an den BBSn traditionell bewährt gewachsen ist, sollen von Seite der Ausbildungsschule künftig nur noch der Schulleiter, die Schulleiterin oder der jeweilige Mentor, die jeweilige Mentorin bei der abschließenden Bewertung der Prüfungsleistung anwesend sein dürfen. Der VLW hält es jedoch für systemfremd, wenn Schulleitungen bzw. Mentorinnen und Mentoren, die ihre Referendarinnen und Referendare während der gesamten Ausbildung begleitet, unterstützt und kollegial weiterentwickelt haben, nicht mehr an der Bewertung der Prüfungsleistung teilnehmen dürfen. Hier muss dringend eine juristisch tragbare Lösung gefunden werden, die dem System unserer BBSn gerecht wird.
Von der schnellen Einigung zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder und der Verhandlungspartner von dbb tarifunion und DGB waren viele überrascht. Umso mehr, als dass der gefundene Kompromiss die Rentnerinnen und Rentner sowie die Pensionärinnen und Pensionäre bei der Corona-Einmalzahlung außen vorlässt. Diese Gruppe, die sich ihr gesamtes Berufsleben im Vertrauen auf Teilhabe auch im Alter engagiert hat, soll sich nun mit 2,8% Steigerung der Bezüge über eine Laufzeit von 24 Monaten zufriedengeben. Dabei dürfte klar sein, dass die Inflation, selbst wenn man den Effekt der Mehrwertsteuersenkung aus dem vergangenen Jahr und die Schwankung der Energiepreise herausrechnet, an Fahrt aufnimmt und weiterhin deutlich über der 2%-Marke liegen wird. Der VLW unterstützt deshalb der Forderung des dbb Rheinland-Pfalz an die Landesregierung, auch den pensionierten Kolleginnen und Kollegen die Corona-Einmalzahlung zu gewähren.
Der VLW setzt sich weiter für Sie ein und wünscht seinen Mitgliedern weiterhin eine möglichst stressfreie und gesunde Adventszeit!
Sie sind anderer Meinung oder möchten noch etwas ergänzen? Dann schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Ihr Feedback unter info@vlw-rlp.de.
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