Omikron verursacht erhebliche Zusatzbelastung für Klassenleitungen.
Große Resonanz zur Info-Veranstaltung zur Altersteilzeit
Omikron verursacht erhebliche Zusatzbelastung für Klassenleitungen.
Laut Information des dbb Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die NRW-Landesregierung die vollständige Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur angemessenen Alimentierung von Richtern und Staatsanwälten mit 3 bzw. 4 Kindern soll eine Anpassung der Besoldungsgesetze in NRW erfolgen, im Rahmen derer die Kostendämpfungspauschale abgeschafft werden soll. Der Philologenverband Rheinland-Pfalz fordert ....nun auch die Abschaffung in Rheinland-Pfalz. Dem schließt sich der VLW an. Die Kostendämpfungspauschale trifft einseitig diejenigen Personen, die aufgrund von Erkrankung zum Arzt müssen und medizinische Versorgung benötigen. Die quartalsweisen Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gehören längst schon der Vergangenheit an. Eine adäquate Anpassung für Beamtinnen und Beamte hält der VLW für überfällig.
Der Einladung zu den zu Jahresbeginn vom VLW im Online-Format durchgeführten Informationsveranstaltungen zur Altersteilzeit für Lehrkräfte sind mehr als 60 Kolleginnen und Kollegen gefolgt. Die von Kurt Flöck geleiteten Veranstaltungen zeigten den hohen
Informationsbedarf der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dem positiven Feedback war zu entnehmen, dass die Fragen kompetent und anschaulich geklärt werden konnten. Wer zum kommenden Schuljahr in Altersteilzeit gehen möchte, muss dies noch bis zum Ende dieses Monats auf dem Dienstweg beantragen. Für offene Fragen steht der VLW seinen Mitgliedern gerne zur Verfügung. Der Landtag hat die Möglichkeit der Altersteilzeit für Lehrkräfte, wie vom VLW gefordert, für weitere fünf Jahre bei unveränderten Bedingungen beschlossen.
Die hochansteckende Omikron-Mutante des Coronavirus führt zwischenzeitlich zu deutlich steigenden Fallzahlen, auch an unseren Schulen. Aus Sicht des VLW war dies vorab absehbar und zu befürchten. Dennoch hält die Landesregierung daran fest, den Präsenzunterricht grundsätzlich weiter aufrecht zu erhalten. Da die Gesundheitsämter schon seit der vierten Welle nicht mehr in der Lage sind, die Kontakte von infizierten Personen nachzuverfolgen, ist dies nun von den betroffenen Personen selbst und den Klassenleitungen zu erledigen. Für Klassen, in denen ein Corona-Fall auftritt, müssen entsprechende Formulare mit Daten der Kontaktpersonen im Umkreis von weniger als 2 Metern abgegeben werden. Für die anlassbezogenen Testungen nach Auftreten eines positiven Falles müssen zudem die Einwilligungserklärungen der Eltern der geimpften und genesenen minderjährigen Schülerinnen und Schüler eingeholt werden. Zudem müssen die Termine der Impfungen und Genesungsnachweise gesichtet und dokumentiert werden. Zusätzlich zur Gefährdung der eigenen Gesundheit werden unsere Kolleginnen und Kollegen mit weiteren außerunterrichtlichen Aufgaben belastet. Hinzu kommen vermehrte Vertretungsfälle durch erkrankte Kolleginnen und Kollegen. Der VLW fordert das Ministerium auf, umgehend längst überfällige Entlastungen in geeigneter Form zu gewähren. Dazu gehört beispielsweise die Befreiung von nicht pädagogischen, administrativen Aufgaben und die Erhöhung der Planstellen über die 100 %-Grenze hinaus. Damit kann der temporäre Unterrichtsausfall reduziert und eine wirkungsvolle Entlastung von zu haltendem Vertretungsunterricht oder Unterrichtsmitführungen realisiert werden. Diese Maßnahmen müssen umgehend erfolgen, um weiteren Überlastungen unserer Kolleginnen und Kollegen vorzubeugen.
Sie sind anderer Meinung oder möchten noch etwas ergänzen? Dann schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Ihr Feedback unter info@vlw-rlp.de.
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