ADD fordert schulisches Konzept zur Anwesenheitskontrolle
Einkommensrunde 2023: VLW unterstützt die Forderungen der dbb-tarifunion
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ADD fordert schulisches Konzept zur Anwesenheitskontrolle
Als Konsequenz zum Missbrauchsfall in Edenkoben hat die ADD in einem Rundschreiben an alle Schulen an die Pflicht zur „sorgfältigen Anwesenheitskontrolle…und eine schnelle Information der Eltern in Fällen unentschuldigter Abwesenheit minderjähriger Schülerinnen und Schüler“ erinnert. Die Schulen sind aufgefordert, falls noch nicht geschehen, ein Konzept zu erstellen, das sicherstellt, dass zum frühestmöglichen Zeitpunkt (in der Regel die erste Unterrichtsstunde) eine Anwesenheitskontrolle erfolgt und im Falle einer unentschuldigten Abwesenheit regelt, auf welchem Weg die Eltern oder anderweitig Verantwortliche informiert werden. Der VLW hat keine Zweifel, dass ein solches Konzept wichtig und sinnvoll ist. Jedoch zweifelt er mit Blick auf die Realität an unseren Schulen daran, dass die Umsetzung von den Kolleginnen und Kollegen geleistet werden kann.
Erfahrungsgemäß kommen Schülerinnen und Schüler aus den verschiedensten Gründen morgens zu spät zum Unterricht. Sie haben verschlafen, Busse und Züge werden verpasst oder fallen teilweise aus. Oft wird vergessen, die Schule zu informieren, wenn Schülerinnen oder Schüler zu Hause bleiben. Für die Lehrkraft in der ersten Stunde bedeutet dies, dass sie erst mit entsprechender Verzögerung ihren Unterricht beginnen kann. Zudem stellt sich eine ganze Reihe juristischer Fragen.
Genügt es zum Beispiel, wenn sich ein fehlender Schüler per WhatsApp über einen Klassenkameraden entschuldigen lässt? Kann ich, ohne die Aufsichtspflicht zu verletzen, meine Klasse allein lassen, um mit den Eltern fehlender Schülerinnen und Schüler zu telefonieren? Wie auch immer ist davon auszugehen, dass, falls etwas passiert, die juristische Verantwortung auf der zuständigen Lehrkraft lastet. Aus Sicht des VLW macht es sich unser Dienstherr zu Lasten unserer Kolleginnen und Kollegen zu einfach. Der VLW fordert stattdessen die Anwesenheitskontrolle und die gegebenenfalls erforderliche Information der Eltern in die Hände von eigens dafür beauftragtem Personal zu geben.
Einkommensrunde 2023: VLW unterstützt die Forderungen der dbb-tarifunion
TV-L-Einkommensrunde 2023: 10,5% mehr Gehalt bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Der VLW unterstützt die Forderung der dbb-Tarifunion ausdrücklich. Die zurückliegenden tabellarisch wirksamen Besoldungserhöhungen um klägliche 1,4% zum 1.1.2021 und zuletzt mageren 2,8% zum 1.12.2022 bleiben weit hinter den Inflationsraten zurück. Es besteht deshalb ein deutlicher Nachholbedarf, um die Preissteigerungen in den Jahren 2021 (3,1%), 2022 (6,9%) und 2023 (prognostiziert ca. 6%) auszugleichen. Die Besoldung der Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz darf nicht länger von der allgemeinen Preissteigerung abgekoppelt werden. Vielmehr muss dem realen Einkommensverlust entgegengewirkt werden, damit das Lehramt an berufsbildenden Schulen attraktiv bleibt. Die Verhandlungen für die aktuelle Einkommensrunde beginnen am 26. Oktober. Bereits jetzt haben die Vertreter der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) signalisiert, dass die erhobenen Forderungen nicht finanzierbar seien. Fakt ist jedoch, dass der Abstand zwischen der Bezahlung der Beschäftigten bei Bund und Kommunen und denjenigen bei den Ländern erheblich gestiegen ist. Diese Lücke muss schnellstmöglich geschlossen werden. Es wird deshalb mit harten Verhandlungen zwischen der TdL und der dbb-tarifunion an der Seite von verdi gerechnet. Da das Tarifergebnis in voller Höhe auch auf die Beamtenbesoldung und die Versorgungsbezüge übertragen werden soll, ist es wichtig, die Tarifbeschäftigten bei ihrem Arbeitskampf zu unterstützen. Bitte achten Sie deshalb auf Aufrufe zu Aktionen des dbb Rheinland-Pfalz.
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Wir wünschen allen unseren Mitgliedern schöne und entspannte Herbstferien!
Ihr VLW-Team
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